Blogeintrag Präventionsgesetz(PrävG)
Das am 25. Juli 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz (PrävG) stellt einen wichtigen Fortschritt im Bereich der Gesundheitspolitik Deutschlands dar. Das Ziel ist, die Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen zu stärken und dadurch langfristig die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.
Das Präventionsgesetz schafft einen umfassenden Rechtsrahmen, der Prävention und Gesundheitsförderung zum zentralen Anliegen der Gesundheitspolitik macht. Es soll vorbeugend gegen die Entstehung von Krankheiten gewirkt und die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung gefördert werden. Dafür wird auch die Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung gestärkt.
Wichtige Bestandteile des Präventionsgesetzes sind beispielsweise, dass die Prävention und Gesundheitsförderung in nicht- betrieblichen Lebenswelten wie Kita, Schule, Stadtteil oder Pflegeheim verbessert werden soll. Die betriebliche Gesundheitsförderung sowie die Konzeption von klassenübergreifenden Angeboten soll mehr gefördert werden.
Die Krankenkassen sollen jedes Jahr insgesamt 7 Euro je versicherter Person für Gesundheitsförderung ausgeben, wobei mindestens 2 Euro für betriebliche Gesundheitsförderung und mindestens 2 Euro für Gesundheitsförderung in Lebenswelten festgelegt sind.
Das Präventionsgesetz stellt einen bedeutenden Fortschritt in Richtung einer gesundheitsorientierten Gesellschaft dar. Es bildet die Basis für eine Präventionskultur, die auf das Wohlergehen und die Gesundheit aller Menschen ausgerichtet ist. Um das Gesetz umzusetzen, sind aber nach wie vor Engagement und Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen nötig
